Beate Daas, Portrait

Ernährungsberatung

Wer seine Ernährung und seine geliebten Eßgewohnheiten langfristig ändern möchte, braucht viel Ausdauer und Motivation. Auf diesem Weg unterstütze ich gerne durch eine individuelle Ernährungsberatung, die die persönliche Lebenssituation und die eigenen Ziele berücksichtigt.

Schritt für Schritt zum Ziel,
damit Du dich besser fühlst und unbeschwerter lebst
Als zertifizierte Diplom-Oecotrophologin biete ich eine qualifizierte Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie an, die von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert und bezuschusst wird (Privatpatienten müssen die Kosten der Ernährungsberatung in der Regel selbst tragen). Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden hierbei zwischen

Ernährungsberatung als Prävention (§§ 20, SGB V)
Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn man noch nicht erkrankt ist, seine Ernährung aber aufgrund von Übergewicht oder einer Fehlernährung überprüfen lassen oder ändern möchte. In der Regel übernehmen die Krankenkassen hierfür anteilig die Kosten für 3 Beratungsgespräche.

und
Ernährungstherapie bei bereits vorhandenen Erkrankungen (§§ 43, SGB V)
Hierzu zählen ernährungsbedingte Erkrankungen wie z.B. Allergien, Bluthochdruck, Diabetes, Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating), Fettstoffwechselstörungen (erhöhte Cholesterinwerte oder Triglyceridwerte), Gicht, Intoleranzen auf Laktose, Fruktose oder Histamin, Magen- und Darmbeschwerden (z.B. Sodbrennen, Verdauungsbeschwerden), Osteoporose, Reizdarmsyndrom, Rheuma oder Zöliakie (Glutenunverträglichkeit).

Eine Ernährungstherapie wird von den Krankenkassen nur bezuschusst, wenn eine ärztliche Zuweisung (Download) des behandelnden Arztes vorliegt. In der Regel werden 5 Termine (BKKs teilweise auch bis zu 10 Termine) anteilig erstattet.

Der Weg zur Beratung

  • Im Rahmen eines kostenlosen Vorgespräches, persönlich oder telefonisch, informiere ich über Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.
  • Wenn bereits eine Erkrankung vorliegt und eine Ernährungstherapie in Anspruch genommen werden soll, vom behandelnden Arzt die ärztliche Zuweisung für die Krankenkasse ausstellen lassen.
  • Zusammen mit der ärztlichen Zuweisung einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für die Ernährungstherapie bei der Krankenkasse stellen. Bei Bedarf erstelle ich zusätzlich einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse.
  • Sobald die schriftliche Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, vereinbaren wir den ersten Gesprächstermin. Je nach Anliegen folgen in der Regel 2 bis 4 weitere Beratungsgespräche von je 45 Minuten.

Beratungsinhalte

Die Erstberatung beinhaltet im Wesentlichen eine Intensivanamnese, in der die Ernährungsgewohnheiten, die Gewichtsentwicklung, das familiäre Umfeld, genetische Belastungen und Risikofaktoren, die ärztliche Diagnose, Laborparameter, vorhandene Medikation etc. aufgenommen werden. BMI und WHR werden ermittelt und Zielvereinbarungen getroffen. Danach erfolgt eine Anleitung zum Führen des Ernährungsprotokolls.

Zum Erstgespräch sollten daher alle erforderlichen Unterlagen und die vorhandenen Laborbefunde oder die Daten des allgemeinen Gesundheitschecks, falls vorhanden, mitgebracht werden.

Die Inhalte der Folgeberatungen sind bestimmt durch die jeweilige Erkrankung, den getroffenen Zielvereinbarungen und der individuellen Situation. Gemeinsam erarbeiten wir einen individuellen Ernährungsplan und ich gebe praktische Tipps wie dieser im Alltag schrittweise, nach dem persönlichen Tempo, umgesetzt werden kann. Einkaufsempfehlungen, Rezeptvorschläge, praktische Hilfestellungen bei Problemen mit der Umsetzung und Förderung der Motivation runden die Beratung ab.

Kosten für Ernähurngsberatung bzw. Ernährungstherapie

Die in Anspruch genommenen Leistungen werden in Form von Beratungseinheiten (1 Einheit = 60 Minuten = 80 Euro) abgerechnet.
Erstgespräch (à 60 Minuten) 80,- Euro
Folgegespräch (à 45 Minuten) 60,- Euro